AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJ Sven Baker, Bremen
§1 Allgemeines
Auf alle geschlossenen Verträge zwischen Sven Tietjen (DJ Sven Baker, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Veranstaltungen verstehen sich ohne Umsatzsteuer Gemäß §19 UStG. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.
§2 Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend sowie unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 10 Tagen ab dem Datum der Angebotsabgabe. Ausnahmen außerhalb dieser AGB sind speziell festzuhalten. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt durch die schriftliche Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber,oder durch beidseitige schriftliche Unterzeichnung des Vertrages zustande. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt nicht zustande, wenn sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug einer vertraglich vereinbarten Anzahlung um mehr als 14 Tagen nach Rechnungsstellung befindet. Dies stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, die zur Vertragsunwirksamkeit führt. Mündliche Zusagen oder mündliche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
§3 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist aus wichtigen Gründen, wie z.B. Krankheit,Unfall, Tod und höhere Gewalt (in schriftlicher Form) möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
- Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung = 30 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung = 50 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung = 90 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt am Tag der Veranstaltung =100% der vereinbarten Gage
Ausnahmen: sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einer Buchung an einem anderen Datum kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt und nach Auftragsdurchführung verrechnet bzw. erstattet. Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.
Ein Rücktritt seitens Auftragnehmers ist ebenfalls nur möglich durch wichtige Gründe, wie z.B. Krankheit,Unfall und höhere Gewalt. In diesen Fällen wird sich der Auftragnehmer um Ersatz zu gleichen vereinbarten Konditionen bemühen.
§4 Ton-und Lichtanlage
Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für den Auftragnehmer zugänglich sein. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des Auftragnehmers bereitzustellen. Bei größerer Entfernung zum Veranstaltungsort oder falls der Veranstaltungsort barrierefrei nicht zu erreichen ist, stellt der Auftraggeber für das be- und entladen des Equipments einen Helfer bereit. Weiterhin kümmert sich der Auftraggeber um evtl. anfallende Zufahrt- Genehmigungen zum Veranstaltungsort.
Spielt der Auftragnehmer im Freien, trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des Auftragnehmers muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein.
Wird vom Auftraggeber oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Auftraggeber.
Die Ton- und Lichtanlage kann aus organisatorischen Gründen von den auf der Webseite des Auftragnehmers dargestellten Fotos abweichen.
Sicherheitshinweis:
Bestimme Lichteffekte (z.B. Stroboskope, LED Diamonds und LED-Bars) können epileptische Anfälle auslösen. Gäste welche zu diesen Anfällen neigen, sollten den Aufenthalt bei Discobeleuchtung meiden.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass beim Hören von lauter Musik gesundheitliche Schäden auftreten können. Zur Vermeidung solcher Hörschädigungen ist ein Aufenthalt von längerer Zeit bei über 95dB nicht ratsam. Der Auftraggeber weist die Gäste und Dritte darauf hin, dass das Besuchender Feier und der Tanzfläche auf eigene Verantwortung und Gefahr erfolgt. Daher weist der Auftragnehmer jegliche Forderung von Schmerzensgeld oder Schadensansprüchen ab.
§5 Haftung
Die Haftpflichtversicherung des Auftraggebers haftet für Schäden an der Technik des Auftragnehmers die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht worden sind. Falls die Haftpflichtversicherung des Auftraggebers solche Schäden nicht abdeckt, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Veranstaltungsversicherung vorliegt. Bei Verschmutzungen ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nachträglich in Rechnung zu stellen. Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Gerätes. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch den Auftragnehmer fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern der Auftragnehmer durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen in Form von z.B. Stromausfällen oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eine schlechte Qualität der Ton- oder Lichtanlage sind auf die bereits installierte Anlage zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises.
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen im Veranstaltungsraum, ist der Auftragnehmer berechtigt das Programm ohne Leistungsabzug zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen.
§6 Zahlungen
Folgende Zahlungsarten werden, sofern im Angebot nicht gesondert vereinbart, akzeptiert:
- Bei Privatveranstaltungen erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Preises direkt vor der Veranstaltung in bar. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor eine Anzahlung über die vereinbarte Gage zu vereinbaren.
- Bei Firmenveranstaltungen erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Preises gemäß dem vereinbarten Zahlungsziel nach Rechnungszugang ohne Skontoabzug per Überweisung auf das Geschäftskonto vom Auftragnehmer.
§7 Sonstige Bestimmungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht berührt. Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de.
Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, alle Genehmigungen eingeholt wurden und sämtliche Auflagen eingehalten werden.
Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Im Rahmen des Vorgesprächs bespricht der Auftragnehmer das Musikprogramm mit dem Auftraggeber. Während der Veranstaltung können sich Gäste beim Auftragnehmer Musiktitel wünschen. Er ist allerdings berechtigt, die Musik-wünsche abzulehnen.
Auf der Veranstaltung des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer vereinzelt auch Fotos/Videos gemacht, um die Party als Referenz für eigene Werbezwecke zu nutzen. Diese Mitschnitte wird der Auftragnehmer mit Ihrem Einverständnis zu Werbezwecken auf seiner Webseite veröffentlichen. Sollte jemand ein Foto oder Video finden mit dem er nicht einverstanden ist, wird um Kontaktaufnahme mit dem Auftragnehmer unter kontakt@djsvenbaker.de gebeten, damit dieses entfernt oder unscharf gemacht werden kann.
§8 Widerrufsbelehrung
Nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: 01.01.2018