FAQ - Häufig gestellte Fragen
Es gibt Fragen, die immer wieder gestellt werden.
Diese Fragen haben alle ihre Berechtigung und sind wichtig. Daher beantworte ich dir hier schon einige der meist gestellten Fragen, die ich regelmäßig in meinen Vorgesprächen von meinen Kunden gestellt bekomme.
Schau am besten einfach mal durch, ob hier eine deiner Fragen bereits beantwortet wurde.
Hast du eine weitere Frage? Mail sie mir kurz!

Am besten so schnell wie möglich!
In der Regel werde ich für Hochzeiten 12-18 Monate vor der Feier gebucht. Die besten Termine werden somit schon recht früh für Hochzeitspaare vergeben. Aus diesem Grund kann ich nur die Empfehlung geben, mich für alle Events wie z. B. Geburtstage oder Firmenfeiern so früh wie möglich zu buchen, damit dein Wunschtermin rechtzeitig geblockt wird.
Ihr solltet mit der Buchung auch nicht warten, bis eure Detailplanung für eure Veranstaltung vorliegt. Dann kann es nämlich passieren, dass der Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist.
Das kommt darauf an, ob du mich mit meiner Technik buchst oder ob ich mich einfach an die bereits aufgebaute Technik anschließe. Weiterhin ist es entscheidend, ob der Essbereich und die Tanzfläche in getrennten Räumen ist oder alles in einem Raum.
Für einen reibungslosen und entspannten Ablauf auf deiner Feier ist es wichtig, dass die Technik bereits steht sobald ihr mit euren Gästen den Raum betretet. Ich empfange euch dann schon mit der abgesprochenen Hintergrundmusik. Das Aufbauen der Technik während des Essens ist nur möglich, wenn der Essbereich und die Tanzfläche räumlich getrennt sind. Dadurch würde ich euch beim Aufbauen der Technik nicht stören. Aus diesem Grund sollte ich immer ab Beginn der Hochzeitsfeier mit aufgebauter Technik anwesend sein. Die Auf- und Abbauzeit berechne ich euch nicht, sondern sind im vereinbarten Preis enthalten.
Falls ich mich nur an die bereits vorhandene Technik anschließen muss, weil entweder die Location die komplette Ton- und Lichtanlage bereitstellt oder eine Veranstaltungsfirma mit dem Aufbau beauftragt wurde, dann könnte ich auch erst zur eigentlichen Party gebucht werden. Die Hintergrundmusik zum Empfang und Essen müsste dann anderweitig abgespielt werden.
Am besten teilst du mir deine No-Go´s über meinen Musikwunschbogen mit, den du zusammen mit meinem Angebot erhälst. Dabei ist es gar kein Problem ganze Musikgenres, einzelne Interpreten oder Titel von deiner Party auszuschließen. Damit du einen unvergesslichen Abend hast, ist es für mich nicht nur wichtig zu wissen in welchen Musikgenres du zuhause bist, sondern auch welche Musik gar nicht gespielt werden soll.
Bitte denke daran, dass sich deine Gäste auch in der gespielten Musik wiederfinden sollten. Musikgeschmäcker können sehr weit auseinander gehen. Einen gemeinsamen Nenner finde ich aber immer.
Deine Gäste und du könnt jederzeit im Laufe des Abends Musikwünsche äußern. Dabei berücksichtige ich die im Vorfeld mit dir abgestimmten Wünsche und Musikgenres. Ich wäge dann ab, ob und wie diese am besten auf deiner Feier eingebaut werden können.
Ich übernehme gerne die Moderation der wichtigsten Programmpunkte auf deiner Feier. Dazu zählen beispielsweise auf einer Hochzeit:
- Tanzeröffnung
- Brautstrauß werfen
- Unterstützung bei Einlagen wie z. B. Reden und Spielen
- Welche Technik ist vorhanden?
- Ist die Technik für eine Party mit euren Wunschvorstellungen geeignet?
- Wie kann ich mich dort als DJ mit meiner Abspieltechnik anschließen?
Das ist bisher noch nie vorgekommen.
Aus diesem Grund kann ich nur die Empfehlung geben, weniger ist manchmal mehr und alle Einlagen sollten vor dem Eröffnungstanz durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass danach die Party steigen kann und ein Stimmungsaufbau durch zu viele Unterbrechungen wird nicht behindert.
Bei Privatveranstaltungen erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Preises im Nachgang nach Rechnungszugang per Überweisung oder es kann auch am Veranstaltungstag bar bezahlt werden.
Bei Firmenveranstaltungen erfolgt die Bezahlung gemäß dem vereinbarten Zahlungsziel nach Rechnungszugang ohne Skontoabzug per Überweisung auf mein Geschäftskonto.
Ja, die Vereinbarungen zwischen uns werden schriftlich in Form eines Angebots festgehalten. Dadurch seid ihr und ich auf der sicheren Seite, dass beide Parteien die vereinbarten Regelungen einhalten. Das Angebot muss von euch handschriftlich unterschrieben werden und mir per Mail, Fax oder postalisch zugeschickt werden, damit der Vertrag wirksam wird.
Der Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung ist grundsätzlich GEMA-pflichtig. Handelt es sich jedoch um eine Privatveranstaltung, besteht keine GEMA-Pflicht. Privat ist eine Veranstaltung, wenn der Personenkreis aus dem Verwandtenkreis und dem engsten Freundeskreis besteht. Quelle: Amtsgericht München (Az.: 161 C 28978/00), Ratgeber Recht.
Fall du unsicher bist oder weitergehende Fragen zu dem Thema hast, klärst du das am besten vor der Buchung direkt mit der GEMA ab.
Kontakt GEMA
Ein DJ ist verpflichtet, an die GEMA Lizenzgebühren zu bezahlen, wenn mit Kopien von Musiktiteln zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe gearbeitet wird.